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Gastaufnahmevertrag

Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

  • Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
  • Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu zahlen.

1. Zahlungsbedingungen

Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

Bei einer Buchung ab 5 Übernachtungen wird eine Anzahlung von 50% der Buchungssumme fällig.

2. Leistungen, Preise

In unserem Preis sind die Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr) enthalten. Die Ausstattung variiert je nach Kategorie.

Einen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer innerhalb einer bestimmten Kategorie besteht nicht.

3. Rücktritt seitens des Veranstalters

In Fällen von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt kann der Mietvertrag gekündigt werden. Der Vermieter ist angehalten in allen Fällen (Überbuchungen, etc.) für angemessenen Ersatz zu sorgen. Eine finanzielle Entschädigung ist ausgeschlossen.

4. Haustiere

Wir lieben Tiere – doch aus Rücksicht auf alle Gäste können wir leider keine Haustiere bei uns aufnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Haustiere in unserem Haus nicht gestattet sind.

5. An– und Abreise

Die Anreise ist ab 14.00 Uhr möglich. Wir bitten unsere Gäste, bei Abreise das Zimmer ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Die Anreise sollte bis 18.00 Uhr erfolgen. Wenn später, bitte am Anreisetag anrufen. Sonst sind wir berechtigt nach 18.00 Uhr das Zimmer neu zu vergeben und Ihr Buchungsanspruch verfällt.

6. Kurtaxe

Die Kurtaxe wird entsprechend der Bestimmungen der Stadt Cuxhaven gesondert erhoben.

7. Sonstiges

Bei Verlust des Zimmer–/Hausschlüssels haftet der Mieter für entsprechenden Ersatz.

Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.